Absatz eins,Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat Bundesstraßenbauvorhaben gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2, sowie Erhaltungsmaßnahmen gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, einer Prüfung anhand einer von der ASFINAG vorgelegten Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach dem Stand der Technik zu unterziehen. Die NKU enhält folgende Schritte:
- Litera aAnalyse der Problematik und Festlegung eines Zielsystems,
- Litera bErstellung von Varianten unter Berücksichtigung des Zielsystems,
- Litera cWirkungsanalyse der einzelnen Varianten,
- Litera dErmittlung einer Bestlösung durch die NKU samt Ausweisung der für die Reihung verantwortlichen Gewichtung der einzelnen Ziele und
- Litera eÜberprüfung der Sensitivität der Reihung. Ergibt sich aus der Wirkungsanalyse gemäß Litera c,) ein eindeutiges Ergebnis und sind durch eine Anwendung vertiefender Verfahren keine wesentlichen zusätzlichen Informationen für die Entscheidungsfindung zu erwarten, kann die Überprüfung der Sensitivität der Reihung entfallen.