Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 188 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 2
27.07.2018
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Zweck dieser Verordnung ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit von Straßenbauvorhaben und die Regelung einer nachvollziehbaren und effizienten Prüfung im Hinblick auf dieses Kriterium. Dafür wird eine Zuordnung der Aufgaben des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie einerseits und der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG), die für den Bund (Bundesstraßenverwaltung) gemäß Paragraph 34 b, des BStG 1971 handelt, andererseits festgelegt.
30.07.2018
20010270
NOR40205548