Absatz eins,Die Curricula der Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) haben folgende Studienfachbereiche im Ausmaß der in der Anlage zum Hochschulgesetz 2005 vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkte verpflichtend vorzusehen:
- Ziffer einsAllgemeine bildungswissenschaftliche Grundlagen,
- Ziffer 2Fachwissenschaft und Fachdidaktik sowie
- Ziffer 3Pädagogisch-praktische Studien.