Absatz eins,Der Heimvertrag hat zumindest Angaben zu enthalten über
- Ziffer einsden Namen (die Firma) und die Anschrift der Vertragsteile;
- Ziffer 2die Dauer des Vertragsverhältnisses;
- Ziffer 3die Räumlichkeiten (Wohnräume, in denen der Bewohner untergebracht wird, sowie Gemeinschaftsräume und -einrichtungen), deren Ausstattung, die Wäscheversorgung und die Reinigung der Wohnräume;
- Ziffer 4die allgemeine Verpflegung der Heimbewohner;
- Ziffer 5die Leistungen im Rahmen der Grundbetreuung, wie etwa die Pflege bei kurzen Erkrankungen, die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes und die Unterstützung des Bewohners in persönlichen Angelegenheiten;
- Ziffer 6die Fälligkeit und die Höhe des Entgelts, eine Aufschlüsselung des Entgelts jeweils für Unterkunft, Verpflegung, Grundbetreuung, besondere Pflegeleistungen und zusätzliche Leistungen sowie die vom Träger der Sozial- oder Behindertenhilfe gedeckten Leistungen und
- Ziffer 7die Vorgangsweise des Heimträgers bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.