Absatz eins,Der Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
01.06.2018
50/04 Berufsausbildung
12.07.2018
20010256
NOR40204706