Kurztitel

Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 158 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2018

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,Im Lehrvertrag, Lehrzeugnis, Lehrbrief und im Lehrabschlussprüfungszeugnis ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Rauchfangkehrer oder Rauchfangkehrerin) zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2018

Gesetzesnummer

20010256

Dokumentnummer

NOR40204706