Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Zahntechnische Fachassistenz-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 163 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
01.06.2018
50/04 Berufsausbildung
10.07.2018
20010248
NOR40204625