Absatz eins,(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsLängenberechnung und Flächenberechnung,
- Ziffer 2Volumenberechnung und Masseberechnung,
- Ziffer 3Material- und Kostenberechnungen,
- Ziffer 4produktionstechnische Berechnungen.