Absatz eins,(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsGlas und Glasarten,
- Ziffer 2Bearbeitungsverfahren,
- Ziffer 3Verarbeitungsverfahren,
- Ziffer 4Werkzeuge, Maschinen und Geräte,
- Ziffer 5Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung.