Absatz eins,Der Lehrberuf Bautechnische Assistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Bautechnische Assistenz-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 151 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
01.06.2018
24.04.2023
50/04 Berufsausbildung
25.04.2023
20010239
NOR40204479