Kurztitel

Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Dänemark)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2018,

Typ

Vertrag – Dänemark

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.08.2018

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel 2

Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für Luftfahrzeuge, die im Staat einer Vertragspartei registriert sind und von einem Betreiber des Staats der anderen Vertragspartei zur gewerbsmäßigen Beförderung im Rahmen einer Dry-Lease-Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung im Sinne von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt betrieben werden. Dieses Abkommen ist auf die in den ausführenden Festlegungen (Liste der betroffenen Luftfahrzeuge) angeführten Luftfahrzeuge beschränkt, die zu gegebener Zeit nach Vereinbarung und Unterzeichnung der Austro Control GmbH und der dänischen Zivilluftfahrtbehörde ergänzt werden können.

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2018

Gesetzesnummer

20010238

Dokumentnummer

NOR40204468