Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Dänemark)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2018,
Vertrag – Dänemark
Artikel 2
01.08.2018
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Dieses Abkommen gilt für Luftfahrzeuge, die im Staat einer Vertragspartei registriert sind und von einem Betreiber des Staats der anderen Vertragspartei zur gewerbsmäßigen Beförderung im Rahmen einer Dry-Lease-Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung im Sinne von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt betrieben werden. Dieses Abkommen ist auf die in den ausführenden Festlegungen (Liste der betroffenen Luftfahrzeuge) angeführten Luftfahrzeuge beschränkt, die zu gegebener Zeit nach Vereinbarung und Unterzeichnung der Austro Control GmbH und der dänischen Zivilluftfahrtbehörde ergänzt werden können.
06.07.2018
20010238
NOR40204468