Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten – Durchführung
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2018,
Vertrag - Multilateral
Artikel eins,
01.07.2018
ATIA
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Zweck dieses Administrativen und Technischen Durchführungsübereinkommens (im Folgenden: „ATIA”) ist es, die notwendigen administrativen und technischen Details für die Durchführung des Übereinkommens zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten, unterfertigt in Mátraháza am 11. Oktober 2012 (im Folgenden: „CBE-Übereinkommen”), in Übereinstimmung mit Artikel 8 Absatz 1 des CBE-Übereinkommens, festzulegen.
03.07.2018
20010234
NOR40204365