Absatz eins,Als Betriebsbediensteter darf nur tätig sein, wer
- Ziffer einsmindestens 18 Jahre alt ist,
- Ziffer 2geistig und körperlich tauglich ist und
- Ziffer 3nicht durch Tatsachen belastet ist, die ihn für die Tätigkeit als unzuverlässig erscheinen lassen.