Bundes-Sportförderungsgesetz 2017
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,
BG
Paragraph 40
25.05.2018
31.08.2025
BSFG 2017
78 Sport
Die Bundes-Sport GmbH hat der Bundesministerin/dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport bis Ende des ersten Quartals eines Kalenderjahres über die nach diesem Bundesgesetz im vorangegangenen Kalenderjahr gewährten Förderungen zu berichten. In diesem Bericht ist gegliedert nach Bundes-Sportfachverbänden, Bundes-Sportdachverbänden und Gesamtösterreichischen Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport darzustellen, für welche Förderbereiche in welcher Höhe Förderungen gewährt wurden. Weiters ist darzustellen, für welche Vorhaben gemäß Paragraph 14, Förderungen gewährt wurden. Personenbezogene Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten sind nur in den Bericht aufzunehmen, sofern dies unbedingt erforderlich ist. Die Bundesministerin/der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport hat diesen Bericht dem Nationalrat vorzulegen.
01.08.2025
20009941
NOR40204007