Kurztitel

Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2018

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Teil römisch eins
Geltungsbereich und Auslegung von Ausdrücken

Artikel 1

Geltungsbereich des Übereinkommens

Durch dieses Übereinkommen werden alle unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen, wie sie in Artikel 2 (Auslegung von Ausdrücken) Absatz 1 Buchstabe a bestimmt sind, geändert.

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2018

Gesetzesnummer

20010221

Dokumentnummer

NOR40203615