Absatz einsDie Vertraulichkeit von Stammzahlen natürlicher Personen unterliegt besonderem Schutz durch folgende Vorkehrungen im Konzept des E-ID:
- Ziffer einsEine dauerhafte Speicherung der Stammzahl natürlicher Personen darf nur in verschlüsselter Form erfolgen.
- Ziffer 2Die Verarbeitung der Stammzahl natürlicher Personen im Errechnungsvorgang für das bPK darf zu keiner Speicherung der Stammzahl außerhalb des Errechnungsvorgangs führen. Der Vorgang der Errechnung darf nur bei der Stammzahlenregisterbehörde oder bei der in ihrem Auftrag tätigen Behörde, die in der gemäß Paragraph 4, Absatz 8, zu erlassenden Verordnung näher zu bezeichnen sind, durchgeführt werden.