Kurztitel

Sanierungs- und Abwicklungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2014, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

30.06.2018

Außerkrafttretensdatum

28.05.2021

Abkürzung

BaSAG

Index

37/02 Kreditwesen

Langtitel

Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz – BaSAG)

StF: BGBl. I Nr. 98/2014 (NR: GP XXV RV 361 AB 437 S. 55. BR: AB 9298 S. 837.)

[CELEX-Nr.: 32014L0059, 32014L0065]

Änderung

BGBl. I Nr. 117/2015 (NR: GP XXV RV 686 AB 751 S. 83. BR: 9404 AB 9415 S. 844.)

[CELEX-Nr.: 31997L0009, 32014L0049]

BGBl. I Nr. 127/2015 (NR: GP XXV RV 796 AB 824 S. 98. BR: AB 9464 S. 846.)

BGBl. I Nr. 159/2015 (NR: GP XXV RV 898 AB 909 S. 107. BR: AB 9492 AB 9500 S. 849.)

[CELEX-Nr.: 32014L0017]

BGBl. I Nr. 118/2016 (NR: GP XXV RV 1335 AB 1391 S. 158. BR: 9671 AB 9690 S. 863.)

[CELEX-Nr.: 32015L0849]

BGBl. I Nr. 107/2017 (NR: GP XXV RV 1661 AB 1728 S. 190. BR: 9823 AB 9846 S. 870.)

[CELEX-Nr.: 32014L0065, 32017L0593]

BGBl. I Nr. 37/2018 (NR: GP XXVI RV 108 AB 139 S. 23. BR: 9967 AB 9970 S. 880.)

[CELEX-Nr.: 32017L2399, 32017L1572]

BGBl. I Nr. 62/2019 (NR: GP XXVI AB 644 S. 86. BR: 10197 AB 10224 S. 896.)

[CELEX-Nr.: 32016L0800, 32016L1919, 32017L1371, 32017L1852, 32018L0843]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Gegenstand und Anwendungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

§ 3a.

Zusammenarbeit im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

2. Teil
Vorbereitung

1. Hauptstück
Sanierungs- und Abwicklungsplanung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 4.

Festlegung der Planinhalte

§ 4a.

Meldungen

§ 5.

Widerruf vereinfachter Anforderungen

§ 6.

Erleichterungen für Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

§ 7.

Verpflichtende Planerstellung der Mitglieder von Kreditinstitute-Verbünden und institutsbezogenen Sicherungssystemen

2. Abschnitt
Sanierungsplanung

§ 8.

Sanierungsplan

§ 9.

Inhalt des Sanierungsplans

§ 10.

Indikatoren des Sanierungsplans

§ 11.

Aktualisierung des Sanierungsplans

§ 12.

Bewertung des Sanierungsplans

§ 13.

Verbesserung des Sanierungsplans

§ 14.

Verfahren zur Beseitigung eines Mangels oder potenziellen Hindernisses

§ 15.

Gruppensanierungsplan

§ 16.

Inhalt des Gruppensanierungsplans

§ 17.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 18.

Bewertung des Gruppensanierungsplans im Wege einer gemeinsamen Entscheidung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

3. Abschnitt
Abwicklungsplanung

§ 19.

Abwicklungsplan

§ 20.

Inhalt des Abwicklungsplans

§ 21.

Mitwirkung bei der Erstellung von Abwicklungsplänen

§ 22.

Gruppenabwicklungsplan

§ 23.

Inhalt des Gruppenabwicklungsplans

§ 24.

Verfahren bei der Erstellung von Gruppenabwicklungsplänen

§ 25.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 26.

Verfahren für Gruppenabwicklungspläne, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

2. Hauptstück
Abwicklungsfähigkeit

§ 27.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Instituten

§ 28.

Bewertung der Abwicklungsfähigkeit von Gruppen,

§ 29.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

§ 30.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 31.

Befugnisse zum Abbau und zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit von Gruppen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

3. Hauptstück
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 32.

Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 33.

Zulässigkeit und Inhalt einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

§ 34.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 35.

Prüfungsverfahren betreffend die vorgeschlagene Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung, wenn die FMA nicht konsolidierende Aufsichtsbehörde ist

§ 36.

Zustimmung der Anteilseigner zur geplanten Vereinbarung

§ 37.

Weiterleitung an die Abwicklungsbehörden

§ 38.

Voraussetzungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 39.

Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

§ 40.

Anzeige der beabsichtigten Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

§ 41.

Entscheidung der Aufsichtsbehörde über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz im Österreich

§ 42.

Mitwirkung der FMA bei der Entscheidung über die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat

§ 43.

Offenlegungspflichten

3. Teil
Frühzeitiges Eingreifen

§ 44.

Frühinterventionsmaßnahmen

§ 45.

Abberufung von Mitgliedern der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrates und des höheren Managements

§ 46.

Vorläufiger Verwalter

§ 47.

Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines vorläufigen Verwalters bei Gruppen

4. Teil
Abwicklung

1. Hauptstück
Ziele, Voraussetzungen und allgemeine Grundsätze

§ 48.

Abwicklungsziele

§ 49.

Voraussetzungen für eine Abwicklung

§ 50.

Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

§ 51.

Ausfall eines Instituts

§ 52.

Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf CRR-Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

§ 53.

Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

2. Hauptstück
Bewertung

§ 54.

Allgemeine Bestimmungen

§ 55.

Bewertungskriterien und Unterlagen

§ 56.

Zweck der Bewertung

§ 57.

Vorläufige und abschließende Bewertung

3. Hauptstück
Abwicklungsbefugnisse

§ 58.

Allgemeine Befugnisse

§ 59.

Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens in Zivilsachen und Aussetzung einer Entscheidung eines Zivilgerichts

§ 60.

Parteiwechsel

§ 61.

Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen

§ 62.

Befugnisse in Bezug auf in Drittländern belegene Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten, Anteile oder andere Eigentumstitel

§ 63.

Ausschluss bestimmter vertraglicher Bedingungen bei frühzeitigem Eingreifen und bei der Abwicklung

§ 64.

Befugnis zur Aussetzung von Zahlungs- oder Lieferverpflichtungen

§ 65.

Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

§ 66.

Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

§ 67.

Steuerungsübernahme

§ 67a.

Steuerungsmaßnahmen

§ 68.

Abwicklungsverwalter

§ 69.

Umwandlung in eine Aktiengesellschaft

4. Hauptstück
Instrument der Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 70.

Verpflichtung zur Herabschreibung und Umwandlung

§ 71.

Voraussetzungen für die Beteiligung von Inhabern relevanter Kapitalinstrumente

§ 72.

Feststellung der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten bei Gruppen

§ 73.

Durchführung der Herabschreibung und Umwandlung relevanter Kapitalinstrumente

5. Hauptstück
Abwicklungsinstrumente

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 74.

Allgemeine Grundsätze

2. Abschnitt
Instrument der Unternehmensveräußerung

§ 75.

Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 76.

Sonstige Rechtswirkungen des Instruments der Unternehmensveräußerung

§ 77.

Verfahrensvorschriften für das Instrument der Unternehmensveräußerung

3. Abschnitt
Instrument des Brückeninstituts

§ 78.

Anwendung des Instruments des Brückeninstituts

§ 79.

Das Brückeninstitut

§ 80.

Betrieb des Brückeninstituts

§ 81.

Sonstige Bestimmungen für das Brückeninstitut

4. Abschnitt
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 82.

Anwendung des Instruments der Ausgliederung von Vermögenswerten

§ 83.

Die Abbaueinheit

§ 84.

Betrieb der Abbaueinheit

5. Abschnitt
Instrument der Gläubigerbeteiligung

§ 85.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 86.

Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

§ 87.

Ausgleichsbeiträge des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 88.

Bewertung des Betrags der Gläubigerbeteiligung

§ 89.

Behandlung der Anteilseigner

§ 90.

Abfolge der Herabschreibung und Umwandlung (Verlusttragungskaskade)

§ 91.

Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung auf Verbindlichkeiten aus Derivaten

§ 92.

Umwandlungsquote

§ 93.

Erstellung, Genehmigung und Umsetzung eines Reorganisationsplans

§ 94.

Anforderungen an den Reorganisationsplan

6. Abschnitt
Weitere Bestimmungen

§ 95.

Wirksamwerden

§ 96.

Widerruf der Zulassung zum Handel

§ 97.

Zulassung zum Handel von neu ausgegebenen Wertpapieren

§ 97a.

Anerkennung von Krisenpräventions- und Krisenmanagementmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

§ 98.

Vertragliche Anerkennung in Drittländern

§ 99.

Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen

7. Abschnitt
Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 100.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf Einzelinstitutsbasis

§ 101.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf konsolidierter Basis

§ 102.

Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten für Tochterunternehmen auf Einzelbasis

§ 103.

Absehen vom Mindestbetrag an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

§ 104.

Einhaltung des Mindestbetrags durch vertragliche Instrumente

§ 105.

Überprüfung des Einhaltens des Mindestbetrags

6. Hauptstück
Schutzbestimmungen

§ 106.

Behandlung der Anteilseigner und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung

§ 107.

Bewertung unterschiedlicher Behandlung

§ 108.

Schutzbestimmungen für Anteilseigner und Gläubiger

§ 109.

Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

§ 110.

Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Saldierungsvereinbarungen

§ 111.

Schutz von Sicherungsvereinbarungen

§ 112.

Schutz strukturierter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen (Anm.: Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen und gedeckter Schuldverschreibungen)

§ 113.

Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

7. Hauptstück
Verfahren

§ 113a.

Auskunfts- und Informationseinholungsbefugnisse sowie Vor-Ort-Prüfungen

§ 114.

Mitteilungspflichten

§ 115.

Entscheidungsvorbereitung der Abwicklungsbehörde

§ 116.

Verfahren vor der Abwicklungsbehörde

§ 116a.

Vereinfachtes Verfahren bei Kenntnis des betroffenen Personenkreises

§ 117.

Unanwendbarkeit gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 118.

Rechtsmittelverfahren

§ 119.

Beschränkungen von Insolvenzverfahren und sonstigen Verfahren

§ 119a.

Einschränkung der Rechtskraft von Bescheiden der Abwicklungsbehörde

8. Hauptstück
Geheimhaltung und Informationsaustausch

§ 120.

Geheimhaltung

§ 121.

Zulässiger Informationsaustausch

§ 122.

Austausch von vertraulichen Informationen mit Drittlandsbehörden

5. Teil
Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und Einheitlicher Abwicklungsfonds

§ 123.

Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 123a.

Nationaler Beitrag zum Einheitlichen Abwicklungsfonds

§ 123b.

Ausübung der Befugnisse aus dem Übereinkommen

§ 123c.

Brückenfinanzierung

§ 123d.

Beitragsgebarung und -verwaltung

§ 124.

Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 125.

Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 126.

Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

§ 127.

Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

§ 128.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

§ 129.

Kreditaufnahme unter Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

§ 130.

Gegenseitige Unterstützung der nationalen Abwicklungsfinanzierungsmechanismen bei Gruppenabwicklung

§ 131.

Rang in der Insolvenzrangfolge

§ 132.

Inanspruchnahme von Einlagensicherungseinrichtungen im Rahmen einer Abwicklung

6. Teil
Grenzüberschreitende Gruppenabwicklung

1. Abschnitt
Grenzüberschreitende Entscheidungsfindung und Information; Abwicklungskollegien

§ 133.

Allgemeine Grundsätze für die Entscheidung unter Beteiligung von mehr als einem Mitgliedstaat

§ 134.

Abwicklungskollegien

§ 135.

Mitglieder des Abwicklungskollegiums

§ 136.

Organisation des Abwicklungskollegiums

§ 137.

Europäische Abwicklungskollegien

§ 138.

Informationsaustausch zwischen Behörden

2. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen der Gruppe

§ 139.

Übermittlung von Informationen über die Abwicklungsvoraussetzungen

§ 140.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 141.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 142.

Gruppenabwicklungskonzept

§ 143.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

3. Abschnitt
Gruppenabwicklung im Zusammenhang mit einem EU-Mutterunternehmen

§ 144.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde nicht die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 145.

Vorgehen, wenn die Abwicklungsbehörde die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde ist

§ 146.

Unverzügliche Durchführung der Maßnahmen

7. Teil
Beziehungen zu Drittländern

§ 147.

Abkommen mit Drittländern

§ 148.

Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

§ 149.

Anerkennung und Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 150.

Verweigerung der Anerkennung oder Durchsetzung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

§ 151.

Abwicklung von EU-Zweigstellen

8. Teil
Strafbestimmungen und sonstige Maßnahmen

§ 152.

Strafbestimmungen

§ 153.

Strafbestimmungen betreffend juristische Personen

§ 154.

Verlängerung der Verjährungsfrist und Vollstreckung von Bescheiden (Anm.: aufgehoben durch Art. 37 Z 24, BGBl. I Nr. 107/2017)

§ 155.

Veröffentlichung von Gesetzesverstößen und Geldstrafen

§ 156.

Meldungen an die EBA

§ 157.

Sonstige Maßnahmen

§ 158.

Wirksame Ahndung von Gesetzesverstößen

§ 158a.

Empfehlungen des Ausschusses

§ 158b.

Vollstreckung von Geldbußen und Zwangsgeldern des Ausschusses

§ 159.

Verwendung von eingenommenen Geldstrafen

9. Teil
Kosten, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 160.

Kostenbestimmung

§ 161.

Übergangsbestimmungen

§ 162.

Abbaugesellschaft

§ 163.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 164.

Verweise

§ 165.

Gebühren und Abgaben

§ 166.

Vollziehung

§ 167.

Inkrafttreten

Anlage

zu § 9 Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Anlage

zu § 21 Informationen, die die Abwicklungsbehörde für die Erstellung und Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten anfordern kann

Anlage

zu § 27 Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts mit einzubeziehen hat

Anmerkung

1. Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wurde in Artikel 2 des Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2014, kundgemacht.

2. Das Inhaltsverzeichnis wurde gemäß Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 98 aus 2014, und Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2017, angepasst.

Schlagworte

e-rk3, Inh

Sanierungsplanung, Zahlungsverpflichtung, Aufrechnungsvereinbarung, Handelssystem, Clearingsystem, Krisenpräventionsmaßnahme, Auskunftsbefugnis, Beitragsverwaltung,

2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 37 aus 2018,),

EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 – EU-FinAnpG 2019 Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2019,)

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2026

Gesetzesnummer

20009037

Dokumentnummer

NOR40203211