Absatz einsBeim Bundes-Berufsausbildungsbeirat wird ein Qualitätsausschuss eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, Instrumente und Maßnahmen zu Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Berufsausbildung zu beraten und zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere
- Ziffer einsAusarbeitung systematischer Konzepte für die Lehrlingsausbildung,
- Ziffer 2Beratung und Erstattung von Vorschlägen zu innovativen Projekten an den Förderausschuss (Paragraph 31 b,) und zu Modellprojekten an das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
- Ziffer 3Monitoring der Erfolgs- und Antrittsquoten im Zusammenhang mit der Lehrabschlussprüfung unter Einbeziehung von statistischen Daten über Erfolgsquoten in den Berufsschulen
- Ziffer 4Erarbeitung von Angeboten, Programmen und Projekten, um Lehrlinge und Lehrbetriebe und sonstige Ausbildungsträger bei einer erfolgreichen Ausbildung zu unterstützen,
- Ziffer 5Abstimmung mit den Landes-Berufsausbildungsbeiräten zur Konzeption und Vorbereitung regionaler und branchenbezogener Angebote, Programme und Projekte.