Absatz einsIst die Führung der Bewährungshilfe einer oder mehreren privaten Vereinigungen übertragen, so wird beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ein Beirat für Bewährungshilfe eingerichtet.
Bewährungshilfegesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1969, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,
BG
Paragraph 28,
25.05.2018
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
10.02.2023
10002137
NOR40202594