Bewährungshilfegesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1969, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,
BG
Paragraph 9,
25.05.2018
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat einmal in jedem Jahr die Dienststellenleiter zu einer Zusammenkunft einzuberufen, bei der Fragen der Durchführung der Bewährungshilfe zu erörtern sind. Zu dieser Zusammenkunft können auch die im Paragraph 8, genannten Personen beigezogen werden.
10.02.2023
10002137
NOR40202584