Kurztitel

Bewährungshilfegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1969, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9,

Inkrafttretensdatum

25.05.2018

Index

25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug

Text

Zusammenkünfte der Dienststellenleiter

Paragraph 9,

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hat einmal in jedem Jahr die Dienststellenleiter zu einer Zusammenkunft einzuberufen, bei der Fragen der Durchführung der Bewährungshilfe zu erörtern sind. Zu dieser Zusammenkunft können auch die im Paragraph 8, genannten Personen beigezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2023

Gesetzesnummer

10002137

Dokumentnummer

NOR40202584