Absatz einsAS-Stellen haben
- Ziffer einssicherzustellen, dass Beschwerden samt Unterlagen on- und offline eingereicht werden können,
- Ziffer 2den Austausch von Informationen zwischen den Parteien auf elektronischem Wege oder gegebenenfalls auf dem Postweg zu ermöglichen,
- Ziffer 3sowohl inländische als auch grenzübergreifende Streitigkeiten zu akzeptieren und
- Ziffer 4bei Bedarf Schulungen für die Schlichter anzubieten.