Absatz eins,Im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist eine Tierversuchskommission des Bundes einzurichten. Ihre Aufgaben sind:
- Ziffer einsdie Beratung der zuständigen Behörden und Tierschutzgremien in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Tierversuchen zusammenhängen,
- Ziffer 2der Austausch bewährter Praktiken sowie
- Ziffer 3der Austausch von Informationen über
- Litera adie Arbeitsweise der Tierschutzgremien,
- Litera bdie Durchführung von Projektbeurteilungen und
- Litera cbewährte Praktiken
innerhalb der Europäischen Union mit anderen nationalen Ausschüssen gemäß Artikel 49, der Tierversuchs-Richtlinie.