(2)Absatz 2,Weiters wird der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ermächtigt, nach Erwerb der Geschäftsanteile an der Si.A. Errichtungs-GmbH eine Kapitalerhöhung zu beschließen, wobei das Stammkapital auf 1 Mio Euro erhöht wird. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung leistet der Bund eine Bareinlage von 466.000,-- Euro, sodass seine Stammeinlage nach der Kapitalerhöhung insgesamt 501.000,-- Euro beträgt. Gleichzeitig erwirbt der FEEI – Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie 24,95% der Geschäftsanteile im Nennbetrag von 249.500,-- Euro unter Leistung einer Bareinlage von 249.500,-- Euro, das Land Steiermark oder eine im Eigentum des Landes Steiermark stehende Beteiligungsgesellschaft 10% der Geschäftsanteile im Nennbetrag von 100.000,-- Euro unter Leistung einer Bareinlage von 100.000,-- Euro, das Land Oberösterreich oder eine im Eigentum des Landes Oberösterreich stehende Beteiligungsgesellschaft 4,95% der Geschäftsanteile im Nennbetrag von 49.500,-- Euro unter Leistung einer Bareinlage von 49.500,-- Euro sowie das Land Kärnten oder eine im Eigentum des Landes Kärntens stehende Beteiligungsgesellschaft 10% der Geschäftsanteile im Nennbetrag von 100.000,-- Euro unter Leistung einer Bareinlage von 100.000,-- Euro an der Si.A. Errichtungs-GmbH. Überdies bringt das Land Kärnten oder eine im Eigentum des Landes Kärnten stehende Beteiligungsgesellschaft die Aktien an der CTR Carinthian Tech Research AG (FN 163890 s) in die Silicon Austria Labs GmbH ein. Somit verbleiben 50,1% der Geschäftsanteile an der Si.A. Errichtungs-GmbH, fortan Silicon Austria Labs GmbH, im Eigentum des Bundes.