Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2018,
Vertrag - Finnland
Paragraph 0
01.06.2018
24.11.2017
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Finnland über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 77/2018
Deutsch, Englisch, Finnisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 15. Dezember 2017 bzw. 24. April 2018 (eingelangt am 27. April 2018) abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Juni 2018 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Finnland (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
um klassifizierte Informationen, die in Bezug zu auswärtigen Angelegenheiten, Landesverteidigung, Sicherheit, Polizei oder wissenschaftlichen, industriellen und technologischen Angelegenheiten stehen und die direkt zwischen den Parteien, oder juristischen oder natürlichen Personen, die klassifizierte Informationen unter der Hoheitsgewalt der Parteien verarbeiten, ausgetauscht werden, zu schützen,
sind wie folgt übereingekommen:
16.05.2018
20010199
NOR40201995