Kurztitel

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Finnland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2018,

Typ

Vertrag - Finnland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2018

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Text

ARTIKEL 1

ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH

Der Zweck dieses Abkommens ist die Gewährleistung des Schutzes von klassifizierten Informationen, die im Rahmen der Kooperation zwischen den Parteien ausgetauscht oder erzeugt werden.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018

Gesetzesnummer

20010199

Dokumentnummer

NOR40201979