Kurztitel

Bundesfinanzgesetz 2019

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 19 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Abkürzung

BFG 2019

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Gilt für die Zeit vom 1. Jänner 2019 bis 31. Dezember 2019 vergleiche Artikel römisch sechzehn,).

Text

Bewilligung

Artikel römisch eins. Der als Anlage römisch eins angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2019 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

 

Allgemeine

Gebarung

Geldfluss aus

der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

79 174,026

96 568,487

Einzahlungen:

79 688,743

96 053,770

Nettofinanzierungsbedarf:

 

- 514,717

 

Finanzierungsüberschuss:

 

 

- 514,717

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2019 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel römisch vier und römisch fünf herangezogen werden.

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019

Gesetzesnummer

20010198

Dokumentnummer

NOR40201920