Ausstellung der elektronischen Apostille auf bestimmten elektronischen Urkunden
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 99 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
10.05.2018
20/12 Urkunden
Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres ist zusätzlich zu den in Paragraph 3, Ziffer eins, sowie Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 2, des Apostillegesetzes erfassten Urkunden für die Ausstellung der elektronischen Unterzeichnungsbestätigung (Apostille) auf folgenden elektronisch ausgestellten und mit einem elektronischen Signatur- oder Siegelzertifikat versehenen Urkunden von nachgeordneten Dienststellen der Bundesministerien oder von sonstigen Einrichtungen in Vollziehung behördlicher Aufgaben des Bundes zuständig, wenn diese Urkunden ohne Medienbruch elektronisch übermittelt werden:
Signaturzertifikat, Bundesforschungszentrum
14.05.2018
20010197
NOR40201910