Absatz eins,Die Verlängerung der Nacheichfrist erstreckt sich auf alle zu einem Los zusammengefassten Wasserzähler.
Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 4
09.05.2018
95/02 Maß- und Eichrecht
09.05.2018
20010190
NOR40201723