Absatz eins,Der Zahlungsdienstnutzer kann einen Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen,
Ziffer eins wenn der Zahlungsauftrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlers eingegangen ist;
Ziffer 2 im Falle von Paragraph 72, Absatz 4, (Vereinbarung eines Ausführungsdatums in der Zukunft) nach dem Ende des Geschäftstages vor dem vereinbarten Tag.