Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge, Krafträder und Fahrräder bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph eins
20.04.2018
20.12.2022
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018 anzuwenden vergleiche Paragraph 2,).
Besteht für einen an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten im Sinne des Paragraph 22, Ziffer 2, zweiter Teilstrich des Einkommensteuergesetzes 1988 die Möglichkeit, ein von der Kapitalgesellschaft zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug für privat veranlasste Fahrten zu benützen, gilt Folgendes:
21.12.2022
20010180
NOR40201098