Absatz einsPersonen mit nachfolgend genannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen darf eine Lenkberechtigung der jeweils genannten Gruppe(n) nur erteilt oder belassen werden, wenn die Erkrankung wirksam behandelt wurde und eine befürwortende fachärztliche Stellungnahme beigebracht wurde; erforderlichenfalls ist die Lenkberechtigung unter der Auflage amtsärztlicher Kontrolluntersuchungen und amtsärztlicher Nachuntersuchungen zu erteilen oder zu belassen:
- Ziffer einsbradykarde Herzrhythmusstörungen (Sinusknotenerkrankungen und Störungen des Reizleitungssystems) und tachykarde Herzrhythmusstörungen (supraventrikuläre und ventrikuläre Herzrhythmusstörungen) mit Anamnese von Synkopen oder synkopalen Episoden aufgrund von Herzrhythmusstörungen (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 2bradykarde Herzrhythmusstörungen: Sinusknotenerkrankungen und Störungen des Reizleitungssystems mit AV-Block zweiten Grades Mobitz Typ römisch II, AV-Block dritten Grades oder alternierendem Schenkelblock (gilt nur für Gruppe 2);
- Ziffer 3tachykarde Herzrhythmusstörungen (supraventrikuläre und ventrikuläre Herzrhythmusstörungen) mit
- Litera astrukturellen Herzerkrankungen und anhaltenden ventrikulären Tachykardien (VT) (gilt für Gruppe 1 und 2), oder
- Litera bpolymorphen nichtanhaltenden VT, anhaltenden ventrikulären Tachykardien oder mit Indikation für einen Defibrillator (gilt nur für Gruppe 2);
- Ziffer 4Angina-Symptomatik (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 5Implantation oder Austausch eines permanenten Schrittmachers (gilt nur für Gruppe 2);
- Ziffer 6Implantation oder Austausch eines Defibrillators oder angemessene oder nicht angemessene Schockabgabe (gilt nur für Gruppe 1);
- Ziffer 7Synkope (vorübergehender Verlust des Bewusstseins und Tonusverlust, gekennzeichnet durch plötzliches Einsetzen, kurze Dauer und spontane Erholung, zurückzuführen auf eine globale Minderdurchblutung des Gehirns, vermutlich reflexvermittelt, Ursache unbekannt, ohne Anzeichen einer bestehenden Herzerkrankung) (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 8akutes Koronarsyndrom (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 9stabile Angina, wenn Symptome bei leichter körperlicher Beanspruchung nicht auftreten (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 10perkutane Koronarintervention (PCI) (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 11Koronararterien-Bypass (CABG) (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 12Schlaganfall/vorübergehende Durchblutungsstörung (TIA) (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 13signifikante Verengung der Halsschlagader (gilt nur für Gruppe 2);
- Ziffer 14maximaler Aortendurchmesser übersteigt 5,5 cm (gilt nur für Gruppe 2);
- Ziffer 15Herzversagen: — New York Heart Association (NYHA) Stadien römisch eins, römisch II, römisch III (gilt nur für Gruppe 1), — NYHA Stadien römisch eins und römisch II, vorausgesetzt, die linksventrikuläre Ejektionsfraktion beträgt mindestens 35 % (gilt nur für Gruppe 2);
- Ziffer 16Herztransplantation (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 17herzunterstützendes Gerät (gilt nur für Gruppe 1);
- Ziffer 18Herzklappenchirurgie (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 19maligne Hypertonie (Erhöhung des systolischen Blutdrucks ≥ 180 mmHg oder des diastolischen Blutdrucks ≥ 110 mmHg, verbunden mit drohender oder progressiver Organschädigung) (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 20Blutdruck Stadium römisch III (diastolischer Blutdruck ≥ 110 mmHg und/oder systolischer Blutdruck ≥ 180 mmHg) (gilt nur für Gruppe 2);
- Ziffer 21angeborene Herzerkrankung (gilt für Gruppe 1 und Gruppe 2);
- Ziffer 22hypertrophe Kardiomyopathie, wenn keine Synkope auftritt (gilt nur für Gruppe 1);
- Ziffer 23Long-QT-Syndrom mit Synkope, Torsade des Pointes oder QTc > 500 ms (gilt nur für Gruppe 1).