(3a)Absatz 3 a,Die Perfektionsfahrt im Rahmen der Fahrausbildung gemäß § 4b Abs. 3 FSG sowie das Gespräch gemäß § 4a Abs. 5 FSG haben aus folgenden Inhalten zu bestehen:Die Perfektionsfahrt im Rahmen der Fahrausbildung gemäß Paragraph 4 b, Absatz 3, FSG sowie das Gespräch gemäß Paragraph 4 a, Absatz 5, FSG haben aus folgenden Inhalten zu bestehen:
Befahren von Tunnels, wenn dies möglich ist,
Fahren im Freiland, wenn möglich überwiegend,
Fahren im Schnellverkehr, wenn möglich Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen,
Befahren von komplexen Querstellen,
Anwenden des Sekundentrainings und der Blicktechnik,
Gefahrenvermeidungstraining,
Dynomentraining und 3A-Training.
Die Perfektionsfahrt und das Gespräch sind nach Möglichkeit in Gruppen durchzuführen, deren Größe höchstens zwei Teilnehmer betragen darf. Die Dauer der Perfektionsfahrt hat insgesamt zwei Unterrichtseinheiten zu betragen, wobei auf die Fahrt und auf das Gespräch je eine Unterrichtseinheit entfallen. Nach Wahl der Teilnehmer kann die Perfektionsfahrt auch in Gruppen von bis zu vier Teilnehmern durchgeführt werden. Diesfalls hat der Umfang der Perfektionsfahrt vier Unterrichtseinheiten zu umfassen, wobei auf die Fahrt drei Unterrichtseinheiten und auf das Gespräch eine Unterrichtseinheit zu entfallen haben. Unabhängig von der gewählten Variante ist das Gespräch nach Möglichkeit auf die Pausen zwischen der Fahrt aufzuteilen. Während der Perfektionsfahrt muss vom Ausbildner zu den Teilnehmern eine Funkverbindung bestehen, mittels derer Anweisungen und Hinweise gegeben werden können. Die Teilnehmer haben die Perfektionsfahrt auf einem Motorrad zu absolvieren, zu dessen Lenken sie unbeschadet des § 4a Abs. 5 letzter Satz FSG befugt sind. Dabei sollte nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Fähigkeiten des Teilnehmers ein Fahrzeug der jeweils höchsten Lenkberechtigungsklasse verwendet werden, die der Betreffende besitzt. Bei der Perfektionsfahrt hat der Fahrlehrer oder Instruktor die Kandidaten auf einem einspurigen Kraftfahrzeug zu begleiten.Die Perfektionsfahrt und das Gespräch sind nach Möglichkeit in Gruppen durchzuführen, deren Größe höchstens zwei Teilnehmer betragen darf. Die Dauer der Perfektionsfahrt hat insgesamt zwei Unterrichtseinheiten zu betragen, wobei auf die Fahrt und auf das Gespräch je eine Unterrichtseinheit entfallen. Nach Wahl der Teilnehmer kann die Perfektionsfahrt auch in Gruppen von bis zu vier Teilnehmern durchgeführt werden. Diesfalls hat der Umfang der Perfektionsfahrt vier Unterrichtseinheiten zu umfassen, wobei auf die Fahrt drei Unterrichtseinheiten und auf das Gespräch eine Unterrichtseinheit zu entfallen haben. Unabhängig von der gewählten Variante ist das Gespräch nach Möglichkeit auf die Pausen zwischen der Fahrt aufzuteilen. Während der Perfektionsfahrt muss vom Ausbildner zu den Teilnehmern eine Funkverbindung bestehen, mittels derer Anweisungen und Hinweise gegeben werden können. Die Teilnehmer haben die Perfektionsfahrt auf einem Motorrad zu absolvieren, zu dessen Lenken sie unbeschadet des Paragraph 4 a, Absatz 5, letzter Satz FSG befugt sind. Dabei sollte nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der Fähigkeiten des Teilnehmers ein Fahrzeug der jeweils höchsten Lenkberechtigungsklasse verwendet werden, die der Betreffende besitzt. Bei der Perfektionsfahrt hat der Fahrlehrer oder Instruktor die Kandidaten auf einem einspurigen Kraftfahrzeug zu begleiten.