Absatz eins,Der Sammelantrag ist von allen Betriebsinhabern, die Direktzahlungen oder von Artikel 67, Absatz 2, der Verordnung (EU) Nr. 1306 aus 2013, erfasste Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums beantragen oder innerhalb der drei vergangenen Jahre für Maßnahmen gemäß Artikel 46, oder 47 der Verordnung (EU) Nr. 1308 aus 2013, Zahlungen erhalten haben, nach den Vorgaben gemäß Paragraph 21, einzureichen. Der Antrag hat zusätzlich zu den Angaben, die in den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten gefordert sind, folgende Angaben zu enthalten:
- Ziffer einsName/Firma, Geburtsdatum und Anschrift des Antragstellers,
- Ziffer 2Betriebsnummer; verfügt der Antragsteller über mehrere Betriebsnummern, so hat er die Hauptbetriebsnummer zu kennzeichnen,
- Ziffer 3Sozialversicherungsnummer, Firmenbuchnummer oder Vereinsregisterzahl des Antragstellers,
- Ziffer 4Bankverbindung und Namenskonto bei einem Kreditinstitut,
- Ziffer 5gegebenenfalls den Nachweis eines aktiven Betriebsinhabers,
- Ziffer 6gegebenenfalls bei der fakultativen gekoppelten Stützung den Verzicht auf Stützung (Opting-out) für Schafe und Ziegen,
- Ziffer 7gegebenenfalls die Beantragung der Zahlung für Junglandwirte,
- Ziffer 8gegebenenfalls im Rahmen der Flächennutzung im Umweltinteresse die mit Zwischenfrüchten bebauten Flächen,
- Ziffer 9Angaben zu den Schlägen auf dem geografischen Beihilfeantragsformular in Bezug auf Lage und Ausmaß in ha mit vier Nachkommastellen abgeschnitten, und Schlagnutzung gemäß Paragraph 14, Ziffer 2,, wobei
- Litera abei Hutweiden das Flächenausmaß nach dem Pro-rata-System gemäß Paragraph 19, zu bestimmen ist und diese jedenfalls mehr als 20% beihilfefähigen Flächenanteil haben müssen,
- Litera bbei Hanfflächen im Fall des Anbaus verschiedener Hanfsorten je Hanfsorte ein eigener Schlag zu bilden ist, einschließlich Sortenangabe und Angabe der Saatgutmenge pro ha,
- Litera cbei seltenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen je Sorte ein eigener Schlag zu bilden ist, einschließlich Sortenangabe und
- Litera ddie Landschaftselemente gemäß Anlage 1, die in der Verfügungsgewalt des Antragstellers stehen und im Rahmen der Cross Compliance oder für Fördermaßnahmen zu erhalten sind, anzugeben sind und
- Ziffer 10im Falle der Bewässerung von Flächen die Angabe, ob eine Bewilligung der Wasserrechtsbehörde vorhanden ist.