Absatz eins,Das Bundesamt für Ernährungssicherheit hat jährlich einen Bericht über die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis in Österreich zu erstellen. Dieser Bericht hat eine Liste der inspizierten Prüfeinrichtungen, eine Angabe der Zeitpunkte, zu denen Inspektionen durchgeführt wurden und eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Inspektionen zu enthalten. Dieser Bericht ist jährlich bis zum 31. März für das vergangene Kalenderjahr der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zu übermitteln.