Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2018,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 10,
01.01.2018
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 12,
Die Vertragsparteien kommen überein, über die Weiterentwicklung der Qualität der elementaren Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen (bundeseinheitlicher Qualitätsrahmen) zu beraten und bis längstens 31. März 2018 eine Einigung anzustreben. Die Vertragsparteien kommen außerdem überein, über die Fortführung der Kostenbeteiligung des Bundes für den weiteren Ausbau der Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen und die Ausweitung des kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenbesuchs bis längstens 31. August 2018 eine Einigung anzustreben.
Kinderbetreuung, Kinderbildungseinrichtung
17.02.2025
20007501
NOR40200548