Absatz einsDer Bund wird zur teilweisen Abdeckung des Aufwandes der Länder und Gemeinden im Zusammenhang mit den Maßnahmen gemäß Artikel 5, im Jahr 2014 einen Zweckzuschuss in der Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, welcher wie folgt auf die Länder aufzuteilen ist:
- Ziffer einsBurgenland:2,882 %
- Ziffer 2Kärnten:6,065 %
- Ziffer 3Niederösterreich:18,184 %
- Ziffer 4Oberösterreich:17,451 %
- Ziffer 5Salzburg:6,445 %
- Ziffer 6Steiermark:13,210 %
- Ziffer 7Tirol:8,651 %
- Ziffer 8Vorarlberg:4,967 %
- Ziffer 9Wien:22,145 %