Universitäten-Immobilienverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2018,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.2018
Uni-ImmoV
72/01 Hochschulorganisation
Das Verfahren zur Planung und Abwicklung von Immobilienprojekten soll Planungssicherheit für alle Beteiligten sowie erhöhte Transparenz gewährleisten. Zudem soll das Risiko einer Kostenüberschreitung bei Immobilienprojekten vermieden werden.
14.02.2018
20010147
NOR40200409