Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 237 aus 2017,
Vertrag - Multilateral
Artikel 6
01.12.2017
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Unbeschadet besonderer Bestimmungen dieses Übereinkommens ist in seinem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
08.01.2018
20010123
NOR40200121