Zuschuss an die Träger gemeinnütziger Krankenanstalten
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 410 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph 4
28.12.2017
30/02 Finanzausgleich
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft und ist erstmals auf die Zuschüsse für das Jahr 2017 anzuwenden.
02.01.2018
20010119
NOR40200013