Absatz eins,Das jährliche Bruttoentgelt bei Vollbeschäftigung beträgt
- Ziffer einsfür Assistenten, die nicht von Ziffer 2, oder 3 erfasst sind,
- Litera a50 054,1 €,
- Litera b59 905,9 €, wenn der Assistent Lehrveranstaltungen gemäß Paragraph 49 n, Absatz 3, im Ausmaß von durchschnittlich vier Semesterstunden abhält;
- Ziffer 2für Assistenten in ärztlicher Verwendung im nichtklinischen Bereich
- Litera a54 980,1 €,
- Litera b64 830,8 €, wenn der Assistent Lehrveranstaltungen gemäß Paragraph 49 n, Absatz 3, im Ausmaß von durchschnittlich vier Semesterstunden abhält;
- Ziffer 3für Assistenten in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung im Klinischen Bereich einer Medizinischen Universität
- Litera a59 905,9 €,
- Litera b69 756,7 €, wenn der Assistent Lehrveranstaltungen gemäß Paragraph 49 n, Absatz 3, im Ausmaß von durchschnittlich vier Semesterstunden abhält.