Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Armenien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2017,

Typ

Vertrag - Armenien

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2018

Unterzeichnungsdatum

11.06.2014

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Armenien

StF: BGBl. III Nr. 220/2017

Sprachen

Armenisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 26, des Abkommens wurden am 2. Dezember 2014 bzw. 28. November 2017 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 26, mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Armenien (in der Folge „die Vertragsparteien“) sind als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

Vom Wunsche geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen;

Wie folgt übereingekommen:

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2017

Gesetzesnummer

20010078

Dokumentnummer

NOR40199516