BGBl. II Nr. 349/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 349 aus 2017,
Typ
V
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2,
Inkrafttretensdatum
05.12.2017
Index
37/03 Nationalbank
Text
Anlage 2 Datenattribute, die unter der Bedingung, dass die beobachtete Einheit nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig ist, nicht zu melden sind:
–Strichaufzählung
Projektfinanzierungskredit
–Strichaufzählung
Datum des Vertragsabschlusses
–Strichaufzählung
Zinsart
–Strichaufzählung
Häufigkeit der Zinsanpassung
–Strichaufzählung
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen
–Strichaufzählung
Referenzsatz
–Strichaufzählung
Zinsspanne/Marge
–Strichaufzählung
Zinsobergrenze
–Strichaufzählung
Zinsuntergrenze
–Strichaufzählung
Tilgungsart
–Strichaufzählung
Zahlungshäufigkeit
–Strichaufzählung
Nächster Zinsanpassungstermin
–Strichaufzählung
Aufgelaufene Zinsen
Datenattribute, die unter der Bedingung, dass es sich um vollständig ausgebuchte und verwaltete Instrumente handelt, nicht zu melden sind:
–Strichaufzählung
Zinsobergrenze
–Strichaufzählung
Zinsuntergrenze
–Strichaufzählung
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem Kauf
–Strichaufzählung
Ausfallwahrscheinlichkeit
–Strichaufzählung
Ausfallstatus des Vertragspartners
–Strichaufzählung
Datum zum Ausfallstatus des Vertragspartners
Datenattribute, die unter der Bedingung, dass es sich um Instrumente handelt, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt, nicht zu melden sind:
–Strichaufzählung
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen