in allen einschlägigen regionalen und internationalen Gremien und Organisationen in politischen und wirtschaftlichen Fragen zusammenzuarbeiten,
Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU, Mitgliedstaaten – Mongolei
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 208 aus 2017,
Vertrag – Multilateral
Artikel 2
01.11.2017
59/04 EU – EWR
Im Hinblick auf den Ausbau ihrer bilateralen Beziehungen verpflichten sich die Vertragsparteien, einen umfassenden Dialog zu führen und ihre weitere Zusammenarbeit in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse zu fördern. Ihre Anstrengungen haben vor allem das Ziel,
Handelsstrom, Handelshemmnis
23.05.2025
20010061
NOR40199210