Kurztitel

Entgeltfortzahlungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2017,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 5,

Inkrafttretensdatum

01.07.2018

Abkürzung

EFZG

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Text

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Paragraph 5,

Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, einvernehmlich beendet wird.

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2023

Gesetzesnummer

10008308

Dokumentnummer

NOR40198615