Entgeltfortzahlungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2017,
BG
Artikel eins, Paragraph 5,
01.07.2018
EFZG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß Paragraph 2, einvernehmlich beendet wird.
20.09.2023
10008308
NOR40198615