Absatz eins,Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1921 in Wirksamkeit. Es findet auf die an diesem Tage bestehenden Dienstverhältnisse auch dann Anwendung, wenn die Kündigung nach Kundmachung des Gesetzes erfolgt ist.
Angestelltengesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1921, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2017,
BG
Artikel 10
14.11.2017
31.07.2019
AngG
60/01 Arbeitsvertragsrecht
______________________
*) Die Kundmachung des Abkommens und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
06.07.2023
10008069
NOR40198600