Absatz einsAls Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden gewährt:
- Ziffer einsArbeitslosengeld;
- Ziffer 2Notstandshilfe;
- Ziffer 3Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung;
- Ziffer 4Weiterbildungsgeld;
- Ziffer 5Bildungsteilzeitgeld;
- Ziffer 6Altersteilzeitgeld;
- Ziffer 6 aTeilpension – erweiterte Altersteilzeit;
- Ziffer 7Übergangsgeld nach Altersteilzeit;
- Ziffer 8Übergangsgeld;
- Ziffer 9Umschulungsgeld.