für die Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 85,59 und km 92,01
Section Control-Messstreckenverordnung Pöchlarn römisch zwei
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2017,
römisch fünf
Paragraph eins
12.10.2017
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Wien – jeweils folgende Abschnitte der Richtungsfahrbahn Wien der A 1 West Autobahn festgelegt:
12.10.2017
20010008
NOR40198134