Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), Anhang G (ATMF)
Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2011,
Vertrag – Multilateral
Artikel 20
01.12.2010
30.06.2015
COTIF
99/05 Eisenbahnen
Meinungsverschiedenheiten betreffend die technische Zulassung von zur Verwendung im internationalen Verkehr bestimmten Eisenbahnfahrzeugen und sonstigem Eisenbahnmaterial, können dem Fachausschuss für technische Fragen vorgelegt werden, falls sie von den beteiligten Parteien nicht im Wege unmittelbarer Verhandlungen ausgeräumt werden konnten. Solche Meinungsverschiedenheiten können nach dem in Titel römisch fünf des Übereinkommens vorgesehenen Verfahren auch dem Schiedsgericht unterbreitet werden.
09.10.2025
20010002
NOR40198065