Absatz eins,Der Tätigkeitsbericht der Stellen gemäß den Paragraphen 18, Absatz eins und 3 und 20 Absatz eins, Druckgerätegesetz hat zu enthalten:
- Ziffer einsName des Leiters und seiner Stellvertreter;
- Ziffer 2Auflistung des Personals, wobei zu unterscheiden ist nach
- Litera aMitarbeitern, die für die Erfüllung der Konformitätsbewertungsaufgaben im Rahmen des Inverkehrbringens zuständig sind,
- Litera bPrüfpersonal gemäß Anlage römisch eins Teil 2 Ziffer eins, Druckgerätegesetz;
- Ziffer 3aktuelles Organigramm mit Personenzuteilung;
- Ziffer 4falls zutreffend, Änderungen in der Deckungsvorsorge;
- Ziffer 5falls zutreffend, Angaben über Unterauftragnehmer und Zweigunternehmen, an die gemäß Anlage römisch eins Teil 5 Druckgerätegesetz Prüfaufgaben vergeben wurden, und Angaben betreffend die zugelassenen betriebseigenen Prüfdienste gemäß Paragraph 21, Druckgerätegesetz;
- Ziffer 6Angaben über verweigerte Bescheinigungen, verweigerte Bewertungen oder verweigerte Überwachungen von Füllstellen (Paragraphen 33, Absatz 4, Ziffer eins und 49 Absatz 3, Druckgerätegesetz);
- Ziffer 7Ergebnisse interner Audits sowie gegebenenfalls Angaben über die Behebung festgestellter Mängel;
- Ziffer 8durchgeführte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen;
- Ziffer 9Tätigkeiten im Rahmen des internen und externen (zB zwischen Konformitätsbewertungsstellen) Erfahrungsaustausches und
- Ziffer 10die Tabellen A1 bis A3 gemäß Anlage 1 mit den darin geforderten Angaben.