Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, m, 2

Inkrafttretensdatum

30.09.2017

Außerkrafttretensdatum

31.08.2018

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

1. klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 20,)

2. teilweise klassenweise aufsteigendes Außerkrafttreten, vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 23

Text

Anlage A/m2

LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG

ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL

Unterstufe

  1. Ziffer eins
    Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe 1)

Lehrverpflich-tungsgruppe 1a)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Deutsch

 

 

 

 

15-21

(römisch eins) 2)

Erste lebende Fremdsprache

 

 

 

 

12-18

(römisch eins) 2)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

 

 

 

 

5-10

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

7-12

(römisch drei)

Mathematik

 

 

 

 

13-18

(römisch zwei) 2)

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

2-5

(römisch drei)

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

7-12

römisch drei

Chemie

 

 

 

 

2-4

(römisch drei)

Physik

 

 

 

 

5-9

(römisch drei)

Musikerziehung

Instrumentalmusik und Gesang

Bildnerische Erziehung

3/2

2/–

2/5

3/2

2/–

2/5

4/2

2/–

2/6

4/2

2/–

2/6

30 3)

(römisch vier a)

römisch vier

(römisch vier a)

Technisches Werken 4)

Textiles Werken 4)

 

 

 

 

7-12

römisch vier

Bewegung und Sport

 

 

 

 

12-16

(römisch vier a)

Verbindliche Übungen

Klassen und Wochenstunden

Summe 1)

Lehrverpflich-tungsgruppe 1a)

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Berufsorientierung

0-1

0-1

1-2

1-4 5)

römisch drei 6)

sonstige

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

 

Gesamtwochenstundenzahl

29-32

30-33

31-33

34-37

125-133

 

___________________________

1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe” der Stundentafel gemäß Ziffer 2, nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung” vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.

1a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch eins (ohne Schularbeiten römisch zwei); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten römisch zwei (ohne Schularbeiten römisch drei); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung römisch drei (mit Schularbeiten römisch zwei); Instrumentalmusik und Gesang, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe römisch vier a fallen) sowie Verkehrserziehung römisch vier; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände römisch vier a; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift römisch fünf; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände römisch sechs. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

2) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.

3) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.

4) Als alternativer Pflichtgegenstand.

5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Unterstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Deutsch

4

4

4

4

16

(römisch eins) 1)

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

(römisch eins) 1)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

2

2

2

2

6

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

4

4

3

3

14

(römisch zwei) 1)

Geometrisches Zeichnen

2

2

römisch drei

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

römisch drei

Chemie

2

2

(römisch drei)

Physik

1

2

2

5

(römisch drei)

Musikerziehung

Instrumentalmusik und Gesang

Bildnerische Erziehung

3/2

2/–

2/5

3/2

2/–

2/5

4/2

2/–

2/6

4/2

2/–

2/6

30 2)

(römisch vier a)

römisch vier

(römisch vier a)

Technisches Werken 3)

Textiles Werken 3)

2

2

2

2

8

römisch vier

Bewegung und Sport

4

4

3

3

14

(römisch vier a)

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

Berufsorientierung

 

 

x 4)

x 4)

 

römisch drei 5)

Gesamtwochenstundenzahl

31

33

32

37

133

 

____________________

1) Im Falle einer Teilung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 14, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981,, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei.

2) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 1. und 2. Klasse: jeweils 7, 3. und 4. Klasse: jeweils 8 Wochenstunden.

3) Als alternativer Pflichtgegenstand.

4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.

5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:

Wie Anlage A.

Oberstufe

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

aa) Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

Oberstufe

Religion

2

2

2

2

8

(römisch drei)

Deutsch

3

3

33

3

12

(römisch eins)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

3

3

3

3

12

(römisch eins)

Geschichte und Sozialkunde

1

2

2

2

7

(römisch drei)

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

(römisch drei)

Mathematik

3

3

3

3

12

(römisch zwei)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

6

römisch drei

Chemie

2

2

4

(römisch drei)

Physik

2

2

2

6

(römisch drei)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

römisch drei

Informatik

2

2

römisch zwei

Musikerziehung *)

4/2

4/2

5/5/2/-

4/4/2/–

 

(römisch vier a) 2)

Instrumentalmusik und Gesang

2/-

2/-

2/-/-/-

2/-/-/-

29 1)

römisch vier

Bildnerische Erziehung

2/6

2/6

-/2/5/7

-/2/4/6

 

(römisch vier a) 2)

Bewegung und Sport

2

2

2

2

8

(römisch vier a)

Summe der Pflichtgegenstände

31

31

33

34

129

 

 

 

 

 

bb) Wahlpflichtgegenstände

 

 

6

 

6

 

 

Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb)

135

 

___________________

*) Typenbildende Pflichtgegenstände.

1) Summe aus dem Bereich dieser drei Pflichtgegenstände insgesamt: 5. und 6. Klasse: jeweils 8, 7. Klasse: 7, 8. Klasse: 6 Wochenstunden.

2) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (römisch vier b).

bb) Wahlpflichtgegenstände

Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß Sub-Litera, b, b,) „Musikerziehung” ist folgende Zeile einzufügen:

„Instrumentalmusik und Gesang 7)

(2)

(2)

2

4/2

IV“

Nach Fußnote 6) ist folgende Fußnote 7) anzufügen:

7) Sofern vom Schüler als Pflichtgegenstand besucht.

b) FREIGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A.

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage A.

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE:

Wie Anlage A, mit folgenden Ausnahmen:

MATHEMATIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

CHEMIE

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

PHYSIK

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A.

MUSIKERZIEHUNG

Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG

(Klavier, Keyboard, Orgel, Akkordeon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Euphonium, Tuba, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Harfe, Volksharfe, diatonische Harmonika, Zither, Hackbrett, Tamburizza, Gesang)

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 8. Klasse):

Musizieren ist Teil individueller Lebensgestaltung und ermöglicht vielfältige soziale sowie persönliche musikalische Erfahrungen. Die Vermittlung von Freude und Begeisterung für das Musizieren, die künstlerische Auseinandersetzung mit Musik und gegenseitige Wertschätzung sind essentiell für den Instrumental-/Gesangsunterricht.

Der Gegenstand Instrumentalmusik und Gesang ist geprägt durch die Situation, dass Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Niveaus beginnen. Die Bandbreite kann von der Anfängerin/vom Anfänger bis zur fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschülerin/zum fortgeschrittenen Instrumental- oder Gesangsschüler reichen.

Wesentliche Ziele des Instrumental-/Gesangsunterrichts sind Erwerb und Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren. Diese werden anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Schwerpunkts des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse erreicht. Mögliche Inhalte sind in den thematischen Schwerpunkten exemplarisch angeführt.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Mensch und Gesellschaft

Der Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Aspekte von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung sowie neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik

Im Instrumental-/Gesangsunterricht soll das Verständnis für akustische Phänomene, Klang und Funktionsweise von Instrumenten/Stimme sowie neue Medien gefördert werden.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Musik als persönliche Bereicherung erfahren. Die Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung kognitiver Fähigkeiten bei und fördert die psychische Gesundheit. Die Anwendung stimmtechnischer Grundlagen im Gesangsunterricht sowie bewusstes Hörverhalten tragen zu einer gesunden Lebensführung bei.

Kreativität und Gestaltung

Das Musizieren soll die Entwicklung von Fantasie und Kreativität sowie die Entwicklung eines Bewusstseins für künstlerisches Gestalten fördern. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und musikalischen Gruppenprozessen sollen den Prozess musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen.

Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):

Ziel eines umfassenden Instrumental-/Gesangsunterrichts ist einerseits der Erwerb instrumentaler/sängerischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie musikkundlichen Wissens und andererseits die Entwicklung differenzierter musikalischer Ausdrucksfähigkeit in Verbindung mit Reflexionsvermögen, Selbstständigkeit und Kreativität. Das Erlernen eines Instruments/des Singens fördert zudem die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt Selbstwert und Identität.

Selbstdisziplin und Konzentration sind Voraussetzungen für kontinuierliche, erfolgreiche Übetätigkeit und lassen positive Auswirkungen auf Motivation und zielstrebiges Handeln erwarten.

Interne und öffentliche Auftrittsmöglichkeiten, die Mitwirkung am regionalen Musikleben, Begegnungen mit Kunstschaffenden, die Zusammenarbeit mit Kulturinstitutionen, Konzertbesuche, Exkursionen und Musik-Projektwochen oder -tage bereichern und ergänzen die Unterrichtsarbeit.

Im Zentrum des Instrumental-/Gesangsunterrichts steht das Musizieren. Wesentlich ist die methodisch-didaktische Ausrichtung des Unterrichts auf die Gruppe. Die kontinuierliche Verknüpfung des Musizierens mit musiktheoretischem Wissen bildet dabei die Grundlage instrumental-/gesangspädagogischer Arbeit. Die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler sowie die verschiedenen instrumenten- und gesangsspezifischen Aspekte sind zu berücksichtigen. Neue Medien sind in ihren vielfältigen Möglichkeiten zu nutzen.

In jedem Semester sind Auftritte, beispielsweise im Rahmen von klasseninternen Vorspielen, Elternabenden, Schulfeiern und Schulkonzerten vorzusehen. Für Beurteilung, Reflexion und Sicherung des Unterrichtsertrages ist eine kontinuierliche schriftliche Dokumentation des Unterrichts, beispielsweise in Form eines Portfolios, eines Lerntagebuchs oder einer Repertoiremappe notwendig.

Kompetenzmodell

Musizieren als zentrales Handlungsfeld des Instrumental-/Gesangsunterrichts umfasst die vier Kompetenzbereiche:

Die für den Instrumental-/Gesangsunterricht relevanten Kompetenzen werden in Verbindung mit der musizierten Literatur in den Semestern bzw. in der 5. Klasse erarbeitet und ständig weiterentwickelt. Die Semester beinhalten folgende thematische Schwerpunkte:

Je einer der thematischen Schwerpunkte wird in jedem Semester bzw. in der 5. Klasse in den Vordergrund gestellt. Neben diesem fließen auch die übrigen Schwerpunkte ständig in die praktische Arbeit mit ein. Das 8. Semester wird zur Erweiterung, Vertiefung und persönlichen Schwerpunktsetzung genutzt.

Fachspezifische dynamische Kompetenzen

Der Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:

Lehrstoff (1. bis 4. Klasse): Allgemeiner Teil

Instrumentenspezifischer Teil

Klavier

Anschlagsdifferenzierung, Pedalgebrauch, Fingersatz, vierhändiges Spiel und Musizieren auf mehreren Tasteninstrumenten, Klavierkammermusik, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole

Keyboard (nur in Verbindung mit Klavier)

Kennenlernen und Anwenden der technischen Möglichkeiten, eigene Arrangements, mehrstimmige Gestaltung, Klangfarben- und Rhythmusgestaltung, Liedbegleitung, auch nach Gehör, Akkordsymbole

Orgel

Vorkenntnisse im Klavierspiel werden empfohlen. Grundsätze des Registrierens, Improvisation in verschiedenen Satztechniken, Liedbegleitung, Zusammenspiel von Manual und Pedal, Ornamentik, Generalbass

Gitarre

Stimmen des Instruments, Wechselschlag, Daumenschlag. Dämpftechnik, Lagenspiel, Bindetechnik, Tonbildung, Akkordtechnik, Barreegriffe, Schlagtechnik, Flageolett, Liedbegleitung auch nach Gehör, Einsatz des Capotasters, Akkordsymbole

E-Gitarre

Plektrontechnik und damit verbundene Artikulationsmöglichkeiten, Soundmöglichkeiten, Kennenlernen verschiedener Stile, einfache Improvisation, Spielen mit Effektgeräten, Spielen nach Leadsheets

E- Bass

Wechselschlag, Tirandoschlag, Plektrontechnik, Dämpftechniken links und rechts, spezifische Basstechniken, Slap, Entschlüsselung von Akkordsymbolen mit den zur jeweiligen Stilrichtung passenden Lösungen, Walking Bass, Rhythmus-Patterns in verschiedenen Stilrichtungen

Holzblasinstrumente: Blockflöten, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon

Atemtechnik, Ansatzschulung auch im Hinblick auf Intonation, Besonderheiten der Grifftechniken und der Griffkombinationen, vielfältige Artikulationsmöglichkeiten, Hinweise auf Blatt- bzw. Rohrbau, bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen

Blechblasinstrumente: Waldhorn, Trompete, Flügelhorn, Posaune, Bassflügelhorn, Tuba

Ansatzübungen (Stütze, Lippenbindung), bei transponierenden Instrumenten Transpositionsübungen, Zugkombinationen der Posaune, Artikulationstechniken

Schlagzeug

Korrektes Zusammenstellen des Drumsets, Übungen zur Unabhängigkeit der Hände und Füße, Schlagzeugnotation, Entwicklung der Transkriptionsfähigkeit, stilsichere Anwendung verschiedenster Rhythmen, Förderung des Melodie- und Harmoniedenkens im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Vermittlung von Formabläufen, gegebenenfalls Drumcomputer, elektronisches Drumset, weitere Percussionsinstrumente

Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass

Griff- und Stricharten, Bogenführung und Zupftechnik, Lagenspiel, gezielte Intonationsübungen, Vibrato- und Doppelgriffspiel, Flageolett

Akkordeon

Balgführung, Übungen für die linke und rechte Hand, Zusammenspiel beider Hände, Übergreifen, Untersetzen, Fingerwechsel, Begleitmodelle, Registrierungsmöglichkeiten, Spiel im Diskant, gängige Bassfiguren, Melodiespiel mit der linken Hand, instrumentenspezifische Techniken

Diatonische Harmonika

Balgführung, Griffschrift, Begleitung nach dem Gehör, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Wechselbässe, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen

Volksharfe

Griffmuster, Transpositionsübungen, Pedaltechnik, Dämpftechnik, Akkordspiel drei- bis vierstimmig, Oktavbässe, Bassdurchgänge, zerlegte Begleitung, stilsichere Lied- und Tanzbegleitung, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen

Zither

Anschlag – Griffbrett und Freisaiten getrennt, Lagenspiel, Begleittechnik, Dämpfen

Hackbrett

Anschlag, Zupf- und Dämpftechnik, elementare Begleitformen, Tonika-Dominant-Subdominant-Schemata, Zusammenspiel in Volksmusikbesetzungen

Tamburizza (auch: Bisernica/Brac, Celovic, Bugarija, Celo, Berde)

Lagenspiel und Lagenwechsel, Begleiten von Liedern und Tänzen auch nach Gehör, Erlernen schwieriger Schlagtechniken, Kennenlernen der Tamburizzafamilie, Anleitung zur Führung eines Tamburizza-Ensembles

Vokalunterricht

Übungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, weichem Einsatz, Register- und Vokalausgleich, Vokalbildungsübungen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Stimmentwicklung, textierte Übungen, Sprach-, Wort- und Klangspiele, selbstständiges Finden von Zusatzstimmen, Mikrofonsingen, Vocal-Percussion

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff (5. bis 8. Klasse): Semesterübergreifende Kompetenzen

Die hier angeführten, für alle Semester gleichlautenden Kompetenzen, sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters bzw. der 5. Klasse zu verknüpfen. Sie sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine individuelle, beurteilungsrelevante Progression innerhalb der semesterübergreifenden Kompetenzen.

  1. Litera a
    Hören und Erfassen
  1. Litera b
    Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten
  1. Litera c
    Interpretieren und Gestalten
  1. Litera d
    Wissen und Reflektieren

5. Klasse (1. und 2. Semester)

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

6. Klasse 3. Semester – Kompetenzmodul 3

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

4. Semester – Kompetenzmodul 4

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

7. Klasse 5. Semester – Kompetenzmodul 5

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren:

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

6. Semester – Kompetenzmodul 6

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

8. Klasse – Kompetenzmodul 7 7. Semester

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

8. Semester

Hören und Erfassen, Erwerben instrumentaler/sängerischer Fertigkeiten, Interpretieren und Gestalten, Wissen und Reflektieren

Thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Wie Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m1.

INSTRUMENTALMUSIK UND GESANG
(Wahlpflichtgegenstand)

Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):

Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.

Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):

Es gelten die allgemeinen didaktischen Grundsätze, Abschnitt „Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung“ des Zweiten Teiles sowie die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze.

Zusätzlich gilt: Der Fokus liegt auf dem Musizieren in Ensembles und/oder auf der individuellen Vertiefung und Erweiterung der instrumentalen/sängerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ensembles können sich aus unterschiedlichen oder gleichen Instrumenten/Gesang zusammensetzen. Der Bogen spannt sich dabei von kleineren oder größeren Ensembles, Kammermusikformationen über Vokalensembles bis hin zu Bands. Die Möglichkeit, das Instrument/die Stimme im Ensemble in unterschiedlichen musikalischen Funktionen einzusetzen sowie neue Instrumente kennenzulernen, kann eine wertvolle und bereichernde Erfahrung für die Entwicklung junger Instrumentalistinnen und Instrumentalisten bzw. Sängerinnen und Sänger sein.

Im Sinne der Erstellung der Themenbereiche für die Reifeprüfung sowie für die Leistungsbeurteilung ist eine ausführliche Unterrichtsplanung und Unterrichtsdokumentation unerlässlich.

Es gilt das Kompetenzmodell des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang.

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Instrumentalmusik und Gesang im betreffenden Semester der besuchten Schulstufe. Die Schwerpunktsetzung ergibt sich aus der gewählten Literatur des jeweiligen Semesters.

Darüber hinaus:

Semesterübergreifender thematischer Schwerpunkt

Exemplarische Inhalte

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2018

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40197915