sofern der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und Gesellschaften anderer Gesellschaftsformen sowie Trusts gemäß § 2 Z 6 EKV 2016,sofern der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und Gesellschaften anderer Gesellschaftsformen sowie Trusts gemäß Paragraph 2, Ziffer 6, EKV 2016,
die an dem Anzeigepflichtigen mindestens 10 vH der Kapital- oder Stimmrechtsanteile halten unter Angabe der Höhe der jeweiligen Kapital- und Stimmrechte,
die unabhängig davon, ob Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden, einen maßgeblichen Einfluss auf den Anzeigepflichtigen ausüben können, unter Angabe der Gründe für den maßgeblichen Einfluss,
die, sofern der Anzeigepflichtige eine Privatstiftung oder ein Trust ist, an der Verteilung dessen Vermögens oder Gewinns in Höhe von mindestens 10 vH teilnehmen, unter Angabe der Höhe der Beteiligung an der Verteilung, oder
die nicht unter lit. a bis c fallen, aber wirtschaftliche Eigentümer gemäß § 2 Z 8 EKV 2016 sind, unter Angabe der Gründe für das wirtschaftliche Eigentum sowie dessen Umfang.die nicht unter Litera a bis c fallen, aber wirtschaftliche Eigentümer gemäß Paragraph 2, Ziffer 8, EKV 2016 sind, unter Angabe der Gründe für das wirtschaftliche Eigentum sowie dessen Umfang.
Gemäß dieser Ziffer nicht zu benennen sind Unternehmen, Personen und Gesellschaften gemäß Z 1 lit. a. Bestehende Stimmrechtsvereinbarungen sind zu erläutern.Gemäß dieser Ziffer nicht zu benennen sind Unternehmen, Personen und Gesellschaften gemäß Ziffer eins, Litera a, Bestehende Stimmrechtsvereinbarungen sind zu erläutern.